UNABHÄNGIGKEIT
Biehn & Professionals ist unabhängig.
Für einen externen Datenschutzbeauftragten besitzt der Schutz personenbezogener Daten bereits von Berufswegen die oberste Priorität. Wir wirken tagtäglich in Unternehmen und öffentlichen Stellen darauf hin, datenschutzrechtliche Mängel zu erkennen und abzustellen.
Eine weitere Anforderung an die Meldestelle ist eine möglichst große Unabhängigkeit der fallbearbeitenden Personen, die in der Praxis mit einer internen Lösung nur schwer umzusetzen ist.
Die externen Datenschutzbeauftragten der Biehn & Professionals dienen betroffenen Personen als unabhängige Meldestelle. Sie unterliegen der in §§ 6 Abs. 5, 38 BDSG normierten besonderen Verschwiegenheitspflicht des Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf die Identität der Betroffenen bzw. der hinweisgebenden Personen.